Allgemeine Geschäftsbedingungen der Roth&Roth GbR
Allgemeines
Die Roth&Roth GbR führt Beratungs- und Coachingleistungen nach gesonderter individueller Vereinbarung durch.
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Auftragsverhältnisse zwischen der Roth&Roth GbR und dem privaten Klienten/der privaten Klientin (im folgenden „Klient“ genannt) bzw. dem geschäftlichen Auftraggeber (im folgenden „Auftraggeber“ genannt) über die Durchführung von Beratungs- und Coachingleistungen im Sinne eines Dienstvertrags nach §§ 611 ff BGB, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Es wird zwischen Beratung und Coaching im Einzel- und Paarsetting für Privatklienten („Beratung/Coaching für Privatklienten) und Beratung und Coaching im unternehmerischen Umfeld („Beratung/Coaching für Unternehmen“) unterschieden.
Die Roth&Roth GbR behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile dieser für die Zukunft nach alleinigem Ermessen zu ändern, zu ergänzen oder zu entfernen. Verträge, die zu den bisherigen Bedingungen geschlossen wurden, bleiben davon unberührt.
Haftungsklausel
Kommt es zu einem Schaden, haftet die Roth&Roth GbR bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Roth&Roth GbR oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Roth&Roth GbR beruhen, und bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Roth&Roth GbR oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Roth&Roth GbR beruhen. Im Übrigen wird eine Haftung ausgeschlossen.
1. Beratung/Coaching für Privatklienten
1.1. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das Angebot der Roth&Roth GbR annimmt. Im Kontext der privaten Klienten gehören zu den Leistungen der Roth&Roth GbR Coachings, Mediationen und Beratungen unter anderem in Veränderungsprozessen, zur Ziel- und Rollenklärung oder Selbstreflexion im Einzel- oder Paarsetting.
Die Roth&Roth GbR ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn aufgrund der Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht gecoacht oder beraten werden kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die die Roth&Roth GbR in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Roth&Roth GbR für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.
1.2. Inhalt des Dienstvertrags
Die Roth&Roth GbR erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in Form von professioneller Gesprächsführung, der Begleitung von Lösungs- und Mediationsprozessen sowie der Anwendung verschiedener Interventionstechniken und -methoden. Zum Einsatz kommen jederzeit die Kenntnisse und Fähigkeiten des professionellen Coachings und der professionellen Mediation/Konfliktarbeit. Die Roth&Roth GbR ist berechtigt, die Interventionen und Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten entsprechen, sofern der Klient hierüber keine Entscheidung trifft. Die Roth&Roth GbR orientiert sich in ihrer Arbeit an den Ethiken des Deutschen Fachverbands Coaching (DFC).
Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Beratungsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Klienten.
1.3. Rechtliche Rahmenbedingungen für das Coaching/die Beratung/die Konfliktarbeit
Coaching, Beratung und Konfliktarbeit/Mediation sind keine Ausübung der Heilkunde. Die Roth&Roth GbR darf demnach gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Außerdem darf die Roth&Roth GbR keine Heilungsversprechen gegenüber dem Klienten machen, keine Krankschreibungen vornehmen und keine Medikamente verordnen.
Coaching, Beratung und Konfliktarbeit/Mediation sind keine Psychotherapie gem. § 1 PsychThG. Der Klient trägt während des gesamten Coaching- bzw. Beratungsprozesses die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coaching- bzw. Beratungstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. einer Beratung oder Mediation setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
1.4. Mitwirkung des Klienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Ein Coaching/eine Beratung/eine Konfliktarbeit/Mediation ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten sinnvoll.
Die Roth&Roth GbR ist berechtigt, das Coaching/die Beratung/die Konfliktarbeit/Mediation zu beenden, wenn das zwischenmenschliche Vertrauen nicht (mehr) gegeben ist.
Auch der Klient hat das Recht, das Coaching/die Beratung /die Konfliktarbeit/Mediation zu beenden, wenn das Vertrauen nicht (mehr) gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin - und in Textform (z.B. per E-Mail oder Brief) erfolgen.
1.5. Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeiten
Die Roth&Roth GbR erhebt für ihre Dienstleistungen Honorare. Das Honorar für Privatklienten entspricht den Sätzen, die unter „Angebote und Preise“ auf der Website der Roth&Roth GbR aufgeführt sind. Diese werden als Bruttobeträge inkl. gesetzlich für Deutschland geltender Umsatzsteuer ausgewiesen. Andere Honorarlisten oder -Verzeichnisse gelten nicht.
Die Honorare sind von Privatklienten direkt zum Ende des Termins in bar oder (sofern vorhanden und technisch funktionsfähig) bargeldlos per EC-Karte über ein Kartenlesegerät, welches die Roth&Roth GbR zur Verfügung stellt, zu entrichten.
Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen verpflichtet sich der Klient unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 Prozent der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar.
Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient mindestens 48 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann von der Roth&Roth GbR verlangt werden.
Termine, die von Seiten der Roth&Roth GbR abgesagt werden müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Roth&Roth GbR. Diese schuldet keine Angabe von Gründen. Im Falle einer Terminabsage bietet die Roth&Roth GbR dem Klienten einen zeitnahen Ersatztermin an.
Wird ein Termin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zuzüglich zum Honorar angemessene Fahrt-, Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.
1.5. Vertraulichkeit des Coachings/der Beratung
Die Roth&Roth GbR behandelt die Daten des Klienten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, deren Begleitumstände und der persönlichen Verhältnisse des Klienten keine Auskünfte bzw. nur dann Auskünfte, wenn dies ausdrücklicher Wunsch des Klienten ist und eine schriftliche Zustimmung des Klienten vorliegt. Das gilt nicht, wenn:
a) der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
b) in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen den Coach oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
Die Roth&Roth GbR führt Aufzeichnungen über die Arbeit mit dem Klienten. Diese werden für den Zeitraum der Zusammenarbeit aufbewahrt und danach datenschutzkonform vernichtet. Dem Klienten steht während des Zeitraums der Zusammenarbeit eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu. Der Klient kann während des Zeitraums der Zusammenarbeit eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie.
Sofern der Klient ein detailliertes Protokoll über das Coaching/die Beratung/die Mediation verlangt, erstellt die Roth&Roth GbR dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.
1.7. Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching- /Beratungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
Im Streitbeilegungsverfahren mit Privatklienten strebt die Roth&Roth GbR im ersten Schritt immer ein außergerichtliches Verfahren über die Universalschlichtungsstelle des Bundes an.
2. Beratung/Coaching für Unternehmen/geschäftliche Auftraggeber
2.1. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Roth&Roth GbR kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot der Roth&Roth GbR annimmt. Der Abschluss eines Vertrages erfolgt durch die unverzügliche Bestätigung des Angebotes durch den Auftraggeber und die Roth&Roth GbR per E-Mail oder in sonstiger schriftlicher Weise. Umfang und Inhalt der Leistungen setzen sich aus den individuellen Kundenwünschen zusammen und sind Gegenstand des Angebots.
Im unternehmerischen Umfeld gehören zu den Leistungen der Roth&Roth GbR unter anderem Mitarbeiter- und Führungskräfte-Coachings im Einzelsetting, Konfliktarbeit und Mediation im Einzel- oder Paarsetting sowie die Ausgestaltung und Moderation von Workshops zum Beispiel zur Verbesserung der Teamprozesse, -strukturen und -zusammenarbeit, zur Zielklärung und Teamkommunikation.
Die Roth&Roth GbR ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn aufgrund der Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht gecoacht oder beraten werden kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die die Roth&Roth GbR in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Roth&Roth GbR für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.
2.2. Inhalt des Dienstvertrags
Die Roth&Roth GbR erbringt ihre Dienste gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bzw. Teams des Auftraggebers in Form von professioneller Gesprächsführung, der Begleitung von Lösungs- und Mediationsprozessen sowie der Anwendung verschiedener Interventionstechniken und -methoden, außerdem in Form von Ausgestaltung und Moderation von prozessbegleitenden Workshops, dem Erstellen der dafür notwendigen individuellen Konzepte sowie der Vor- und Nachbereitung der jeweiligen Veranstaltung in Form von zum Beispiel kommunikativen Absprachen und Abstimmungsprozessen. Zum Einsatz kommen jederzeit die Kenntnisse und Fähigkeiten des professionellen Coachings und der professionellen Mediation/Konfliktarbeit. Die Roth&Roth GbR ist berechtigt, die Interventionen und Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin/des Teams entsprechen, sofern diese hierüber keine Entscheidung trifft. Die Roth&Roth GbR orientiert sich in ihrer Arbeit an den Ethiken des Deutschen Fachverbands Coaching (DFC).
Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Beratungsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Auftraggebers.
2.3. Rechtliche Rahmenbedingungen für das Coaching/die Beratung/die Konfliktarbeit
Coaching, Beratung und Konfliktarbeit/Mediation sind keine Ausübung der Heilkunde. Die Roth&Roth GbR darf demnach gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Außerdem darf die Roth&Roth GbR keine Heilungsversprechen machen, keine Krankschreibungen vornehmen und keine Medikamente verordnen.
Coaching, Beratung und Konfliktarbeit/Mediation sind keine Psychotherapie gem. § 1 PsychThG. Der Mitarbeiter, die Mitarbeiterin, dem/der das Coaching/die Beratung zuteil wird, trägt während des gesamten Coaching- bzw. Beratungsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coaching- bzw. Beratungstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. einer Beratung oder Mediation setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
2.4.Versicherung
Die Roth&Roth GbR fungiert ausschließlich als dienstleistender Coach/Berater/Mediator, nicht als Veranstalter. Die Klienten/Teams genießen deshalb keinen Versicherungsschutz durch die Roth&Roth GbR. Die durch die Roth&Roth GbR erbrachten Workshops finden in Räumlichkeiten des geschäftlichen Vertragspartners bzw. in durch den geschäftlichen Vertragspartner angemieteten Räumlichkeiten statt. Für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften sind der Auftraggeber bzw. die Einrichtungen und Hotels oder Tagungsstätten verantwortlich.
2.5. Stornobedingungen
Für alle Dienstverträge gilt eine Stornierungsfrist von mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Bei Absagen, die später als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Roth&Roth GbR eingehen, sind 50 Prozent des Brutto-Angebotspreises zu entrichten. Bei Stornierungen, die später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingehen, wird der volle Angebotspreis in Rechnung gestellt.
Stornierungen werden nur in Textform (z.B. brieflich oder per E-Mail) anerkannt.
Termine, die von Seiten der Roth&Roth GbR aus wichtigem Grund abgesagt werden müssen, werden dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt. Im Falle einer Terminabsage bietet die Roth&Roth GbR dem Auftraggeber einen zeitnahen Ersatztermin an. Der Auftraggeber hat im Falle einer Terminabsage keinerlei Ansprüche gegen die Roth&Roth GbR.
2.6. Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeiten
Die Roth&Roth GbR erhebt für ihre Dienstleistungen Honorare. Es gelten individuell vereinbarte Stunden- und/oder Tagessätze, die in der Kommunikation (Angebot, Rechnung, Mailverkehr) als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer gegenüber Unternehmen, angezeigt für Deutschland, ausgewiesen werden. Zusätzlich zu den Honoraren erhebt die Roth&Roth GbR angemessene Fahrt-, Reise- und Übernachtungskosten, Vor- und Nachbereitungskosten sowie Materialkosten. Diese werden sowohl im Angebot als auch in der Rechnung transparent als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer gegenüber Unternehmen ausgewiesen.
Sofern nicht anders vereinbart gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Der ausgewiesene Rechnungsbetrag ist ohne Abzug zu leisten.
2.7. Vertraulichkeit
Die Roth&Roth GbR behandelt die Daten des Auftraggebers/des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin/des Teams vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, deren Begleitumstände und der persönlichen Verhältnisse des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin/des Teams keine Auskünfte bzw. nur dann Auskünfte, wenn dies ausdrücklicher Wunsch des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin/des Teams ist und eine schriftliche Zustimmung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin/des Teams vorliegt. Dies gilt nicht, wenn:
a) der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
b) in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen den Coach oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
Die Roth&Roth GbR führt Aufzeichnungen über die Arbeit mit dem Mitarbeiter/der Mitarbeiterin/dem Team. Diese werden für den Zeitraum der Zusammenarbeit aufbewahrt und danach datenschutzkonform vernichtet. Dem Mitarbeiter/der Mitarbeiterin/dem Team steht während des Zeitraums der Zusammenarbeit eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu. Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin/das Team kann während des Zeitraums der Zusammenarbeit eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie.
2.8. Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching- /Beratungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
Es gilt der Gerichtsstand Dortmund als vereinbart.
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